Datum:
02.11.2023
/
Herr Mitarbeiter
T: 0711/601716-
15
Verwendungszweck
(bitte bei Überweisung angeben)
Rng.-Nr. BW-22-00772
Peter Mustermann
Kto.-Inhaber:
BVS
IBAN:
DE32 6005 0101 0405 3123 31
Hauptstr. 100
BIC:
SOLADEST600
BW-Bank Stuttgart
75175 Pforzheim
Überweisungsbetrag:
7.000,00 €
Gebührenrechnung
Nr.
1
Auftrags-Nr.
239999
Abschlagsrechnung
PVZ-Nr.
Beispiel
St.-/Ust.ID-Nr. des Pi:
Bauvorhaben:
Wohnhaus
Gemeinde/Grundstück:
Musterstr. 100, Rastatt
Baurechtsbehörde:
Az:
2023xx
Prüfingenieur:
nicht belegt, ,
lfd.Nr.
Die Leistungen
werden
im Auftrag und auf Rechnung der Baurechtsbehörde erbracht. Laut Verordnung des Wirtschaftsministeriums über
Der Prüfingenieur hat der BVS die Inkassovollmacht für die außergerichtliche Geltendmachung seiner Gebührenforderung als Prüfingenieur übertragen.
Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühr unter www.bvs-bw.com
Rechnung mindestens 2 Jahre aufbewahren §14b UStG
Bauwerksklasse (GebVO MLW Nr.15.5):
3
Anrechenbare Bauwerte nach Nr. 15.4 GebVO MLW (s. Anlage 1):
€
669.548,39
Gebührensatz (GebVO MLW
Nr. 15.8):
6,795 ‰
x
1.19
=
8,086 ‰
Grundgebühr GG (für alle Bauteile zusammen):
€
5.413,97
Prüfgebühr:
Anr.Bauwerte
[aK3]
x
Gebührensatz
‰
x
Geb.-Anteile
für
Bauteil
669.548,39
x
8,086
x
1.900
A
€
10.286,54
€
€
€
Gebühren nach Zeitaufwand:
siehe Anlage 1 (15.4.15)
€
2.784,60
Auslagen (siehe beigefügter Anhang):
€
0.00
Reisekosten
Fahr- / Wartezeiten:
139,23
€ / Std.
x
8.00
Stunden
€
1.113,84
[s. BauPrüfVO §8(2)]
Fahrtkosten:
8.00
x
80.00
km x
0.35
€ / km
€
224.00
ENDBETRAG:
(vorläufig)
€
14.408,98
RESTBETRAG:
(vorläufig)
€
14.408,98
Wir bitten um Überweisung von
€
7.000,00
Leistungsempfänger der bautechnischen Prüfung ist die Baurechtsbehörde. Deshalb ist im Rechnungsbetrag keine vorsteuerabzugsfähige
Mehrwertsteuer enthalten.
Leistungszeitpunkt:
01/2022
Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.11.2001 (AZ.IV A5-S 1900-292/01) sind planerische Leistungen keine Bauleistungen im Sinne
FA Stuttgart 1 vor (Si-Nr: 28 97 02040200 gültig bis 31.12.2022).
info@bvs-bw.com
die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen (BauPrüfVO) vom 10.05.2010 (GBI Nr. 9, 2010) sowie der Verordnung des Ministeriums
für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich
(Gebührenverordnung
MLW - GebVO MLW) (GBL vom 26. Oktober 2021, S.912) und unter Beachtung aller nachfolgenden Änderungsvorschriften stellen wir
im Auftrag des Prüfingenieurs nachstehenden Betrag in Rechnung.
Diese Gebühr ist gemäß Landesgebührengesetz vom 14.12.2004 in der letztgültigen Fassung
ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig
.
der Bauabzugsbesteuerung.
Der Abzug dieser Steuer ist somit unzulässig.
Dessen ungeachtet liegt uns eine Freistellungsbescheinigung des
239999
vom
24/01/22
Grundlagen zur Ermittlung der anrechenbaren Bauwerte bei einem oder mehreren Bauteilen:
Bauteil:
A
Gebäudeart:
MFH
GebVO MLW Tab.15.6, lfd.Nr.
1.
Bauwert
nach Tab. 15.6:
€/ pro m³
98.00
BRI nach
DIN 277:
m³
3,001.42
Zuschlag f. Flächengründung:
m³
570.00
( 2 m³ je m² Sohlplatte)
Anrechenbare Bauwerte
aK1:
€
349,999.16
Zuschläge:
x
aK1
bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen
0.05
bei Hochhäusern
0.10
bei Geschossdecken, die mit Gabelstapler,
SLW
od. Schienenfzg. befahren werden
100
% x
0.10
bei Hallenbauten mit nicht geringen Einbauten
100
% x
0.20
Zwischensumme aK2:
€
349,999.16
Indexzahl:
1,913
x
aK2 =
€
669.548,39
Mehrkosten für aussergewöhnliche Gründungen:
€
Zwischensumme aK3:
€
669.548,39
Endbetrag anrechenbare Bauwerte aK4:
€
669.548,39
Bemerkungen:
Gebühren-Anteile:
Bauteil
A
Bauwerksklasse
3
Leistungen
Geb.Ant.
Geb.Ant.
Geb.Ant.
Geb.Ant.
15.4.1
Prüfung der statischen Berechnungen
1.000
15.4.2
Prüfung der zugehörigen Konstruktionszeichnungen
0.500
15.4.3
Prüfung von zusätzlichen Elementplänen / Werkstattzeichnungen
0.300
15.4.4
Prüfung des Schallschutznachweises
*)
0.050
15.4.5
Prüfung des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer
*)
0.050
15.4.6
Prüfung von Nachträgen
15.4.7
Gesonderte Lastvorprüfung
15.4.8
Bauzustände / Erdbebenschutz / Sonderlasten / Heißbemessung
15.4.9
Mehraufwand bei Umbau bzw. Aufstockung
15.4.10
Mehraufwand bei Vorlage in größeren Zeitabschnitten
15.4.11
Nachweis am Gesamtsystem
15.4.12
Besonderer Schwierigkeitsgrad od. erweiterter Umfang
15.4.13
Wiederholungsgebühr
(gleich:
0,10)
15.4.14
Wiederholungsgebühr
(gleichartig:
0,50)
Summe der Gebührenanteile:
1.900
davon werden in Rechnung gestellt:
%
100
In Rechnung gestellte Gebührenanteile (siehe Vorderseite):
1.900
*)
Bwkl. 4 bzw. 5: Nr. 15.4.4 bzw. Nr. 15.4.5 wird nach Bwkl. 3 angesetzt !
15.4.15
Gebühren nach Zeitaufwand
für
1)
Überwachung der Ausführung (höchstens 0,5 der Grundgebühr pro Gebäude):
15.00
Std.
à
€
139,23
=
€
2.088,45
max 0,5
x
5.413,97
x
1.00
=
€
2.706,99
maßgebend werden
€
2.088,45
2)
Leistungen, die durch anrechenbare Bauwerte nicht zu ermitteln sind:
0.00
Std.
à
€
139,23
=
€
0.00
3)
Prüfung von Nachweisen für Außenwandbekleidungen bzw. Fassaden mit erforderlichem Standsicherheitsnachweis:
5.00
Std.
à
€
139,23
=
€
696,15
Summe Gebühr nach Zeitaufwand:
€
2.784,60
ANLAGE 1
zum Auftrag
Nr.
GebVO
Nr.