Datum: 06.07.2026 / Herr Wochner T: 0711/601716- 15 wochner@bvs-bw.com Verwendungszweck (bitte bei Überweisung angeben) Rng.-Nr. BW-26-xxxxx Peter Mustermann Kto.-Inhaber: BVS-BW IBAN: DE Hauptstr. 100 BIC: 75175 Pforzheim Überweisungsbetrag: 8,500.00 € Gebührenrechnung Nr. 1 Auftrags-Nr. 259999 Abschlagsrechnung PVZ-Nr. Beispiel St.-/Ust.ID-Nr. des Pi: Bauvorhaben: Wohnhaus Gemeinde/Grundstück: Musterstr. 100, 72336 Balingen Baurechtsbehörde: Az: 2025xx Prüfingenieur: nicht belegt, , lfd.Nr. Die Leistungen werden im Auftrag und auf Rechnung der Baurechtsbehörde erbracht. Laut Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Der Prüfingenieur hat der BVS die Inkassovollmacht für die außergerichtliche Geltendmachung seiner Gebührenforderung als Prüfingenieur übertragen. Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühr unter www.bvs-bw.com Rechnung mindestens 2 Jahre aufbewahren §14b UStG Bauwerksklasse (GebVO MLW Nr.15.5): 3 Anrechenbare Bauwerte nach Nr. 15.4 GebVO MLW (s. Anlage 1): 745,556.56 Gebührensatz (GebVO MLW Nr. 15.8): 6.655 ‰ x 1.19 = 7.919 ‰ Grundgebühr GG (für alle Bauteile zusammen): 5,904.06 Prüfgebühr: Anr.Bauwerte [aK3] x Gebührensatz x Geb.-Anteile für Bauteil 745,556.56 x 7.919 x 2.200 A 12,988.93 Gebühren nach Zeitaufwand: siehe Anlage 1 (15.4.15) 3,022.60 Auslagen (siehe beigefügter Anhang): 0.00 Reisekosten Fahr- / Wartezeiten: 151.13 € / Std. x 8.00 Stunden 1,209.04 [s. BauPrüfVO §8(2)] Fahrtkosten: 8.00 x 80.00 km x 0.35 € / km 224.00 ENDBETRAG: (vorläufig) 17,444.57 RESTBETRAG: (vorläufig) 17,444.57 Wir bitten um Überweisung von 8,500.00 Leistungsempfänger der bautechnischen Prüfung ist die Baurechtsbehörde. Deshalb ist im Rechnungsbetrag keine vorsteuerabzugsfähige Mehrwertsteuer enthalten. Leistungszeitpunkt: 07/2026 \\ Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 01.11.2001 (AZ.IV A5-S 1900-292/01) sind planerische Leistungen keine Bauleistungen im Sinne \\ FA Stuttgart 1 vor (Si-Nr: 28 99 08070099 gültig bis 31.12.2026) Herr Wochner s t die bautechnische Prüfung baulicher Anlagen (BauPrüfVO) vom 10.05.2010 (GBI Nr. 9, 2010) sowie der Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden in seinem Geschäftsbereich (Gebührenverordnung MLW - GebVO MLW) vom 01.03.2024 und unter Beachtung aller nachfolgenden Änderungsvorschriften stellen wir im Auftrag des Prüfingenieurs nachstehenden Betrag in Rechnung. Diese Gebühr ist gemäß Landesgebührengesetz vom 14.12.2004 in der letztgültigen Fassung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig . der Bauabzugsbesteuerung. Der Abzug dieser Steuer ist somit unzulässig. Dessen ungeachtet liegt uns eine Freistellungsbescheinigung des GmbH Wilhelm-Haas-Str. 6 70771 Leinfelden Peter Mustermann Hauptstr. 100 75175 Pforzheim
vom 06/07/26 Grundlagen zur Ermittlung der anrechenbaren Bauwerte bei einem oder mehreren Bauteilen: Bauteil: A.1 Gebäudeart: MfH GebVO MLW Tab.15.6, lfd.Nr. 1. Bauwert nach Tab. 15.6: €/ pro m³ 98.00 BRI nach DIN 277: 3,000.00 Zuschlag f. Flächengründung: 560.00 ( 2 m³ je m² Sohlplatte) Anrechenbare Bauwerte aK1: 348,880.00 Zuschläge: x aK1 bei Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen 0.05 bei Hochhäusern 0.10 bei Geschossdecken, die mit Gabelstapler, SLW od. Schienenfzg. befahren werden 100 % x 0.10 bei Hallenbauten mit nicht geringen Einbauten 100 % x 0.20 Zwischensumme aK2: 348,880.00 Indexzahl: 2.137 x aK2 = 745,556.56 Mehrkosten für aussergewöhnliche Gründungen: Zwischensumme aK3: 745,556.56 Endbetrag anrechenbare Bauwerte aK4: 745,556.56 Bemerkungen: 15.4.8 Erdbeben Gebühren-Anteile: Bauteil A Bauwerksklasse 3 Leistungen Geb.Ant. Geb.Ant. Geb.Ant. Geb.Ant. 15.4.1 Prüfung der statischen Berechnungen 1.000 15.4.2 Prüfung der zugehörigen Konstruktionszeichnungen 0.500 15.4.3 Prüfung von zusätzlichen Elementplänen / Werkstattzeichnungen 0.300 15.4.4 Prüfung des Schallschutznachweises *) 0.050 15.4.5 Prüfung des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer *) 0.050 15.4.6 Prüfung von Nachträgen 15.4.7 Gesonderte Lastvorprüfung 15.4.8 0.300 15.4.9 Mehraufwand bei Umbau bzw. Aufstockung 15.4.10 Mehraufwand bei Vorlage in größeren Zeitabschnitten 15.4.11 Nachweis am Gesamtsystem 15.4.12 Besonderer Schwierigkeitsgrad od. erweiterter Umfang 15.4.13 Wiederholungsgebühr (gleich: 0,10) 15.4.14 Wiederholungsgebühr (gleichartig: 0,50) Summe der Gebührenanteile: 2.200 davon werden in Rechnung gestellt: % 100 In Rechnung gestellte Gebührenanteile (siehe Vorderseite): 2.200 *) Bwkl. 4 bzw. 5: Nr. 15.4.4 bzw. Nr. 15.4.5 wird nach Bwkl. 3 angesetzt ! 15.4.15 Gebühren nach Zeitaufwand für 1) Überwachung der Ausführung (höchstens 0,5 der Grundgebühr pro Gebäude): 15.00 Std. à 151.13 = 2,266.95 max 0,5 x 5,904.06 x 1.00 = 2,952.03 maßgebend werden 2,266.95 2) Leistungen, die durch anrechenbare Bauwerte nicht zu ermitteln sind: 0.00 Std. à 151.13 = 0.00 3) Prüfung von Nachweisen für Außenwandbekleidungen bzw. Fassaden mit erforderlichem Standsicherheitsnachweis: 5.00 Std. à 151.13 = 755.65 Summe Gebühr nach Zeitaufwand: 3,022.60 ANLAGE 1 zum Auftrag Nr. GebVO Nr. Bauzustände / Erdbebenschutz / Sonderlasten / Heißbemessung