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Die Gebührenermittlung erfolgt im Regelfall nach Abschnitt 11.14 der Gebührenverordnung.
Die anrechenbaren Bauwerte werden aus dem Brutto-Rauminhalt der baulichen Anlage vervielfältigt mit dem jeweiligen angegebenen Wert je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ermittelt. In den Rechnungsbespielen Seite 1 und Seite 2 wird diese Methode ausführlich dargestellt und kommentiert. Sie erhalten hilfreiche Querverweise zu den jeweiligen Abschnitten der Gebührenverordnung.

Für die Sonderfälle, d.h. es können nicht nach Abschnitt 11.14 der Gebührenverordnung die anrechenbaren Bauwerte ermittelt werden, können Sie nach Nr. 11.12 d) und e) GebVO WM die anrechenbaren Kosten ermitteln.

  Gebührenermittlung
Eine Gesellschaft der Prüfingenieure für Baustatik der Baden-Württemberg