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| Rolladenkasten | Am Boden zerstört | schlaues Gewölbe | ||
| Rost vorpro-grammiert | Erste Hilfe nach Einsturz | mehrfach unterschätzt |
| Galerie 4 |
| Eine Gesellschaft der Prüfingenieure für Baustatik der | ![]() |
Baden-Württemberg |
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Bitte haben Sie |
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| Rolladenkasten ersetzt Mauerwerk | ||
| Der nichttragfähige Rollladenkasten schwächt den Mauerwerkspfeiler. Der ca. 6 cm breite Betonquerschnitt zwischen den beiden Rolllädenkästen (schwarzer Pfeil) ist bei weitem nicht in der Lage die anfallenden Lasten im Endzustand der Gesamtkonstruktion abzutragen. In den geprüften Plänen waren Rollladenkästen ohne Einbindung in das tragende Mauerwerk vorgesehen. Die Rollladenkästen wurden durch die Bauleitung mit dem falschem Rohbaumaß bestellt und eingebaut. Im Rahmen der Überwachung hat der Prüfingenieur für Baustatik die Schwachstelle bemerkt und größeren Schaden vermieden. Die Pfeiler mußten aufwendig saniert werden. | ||
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| Am Boden zerstört | ||
| Für die Fertigteilbinder zwischen den Stützenachsen war in der geprüften statischen Berechnung am Auflager eine Gabellagerung vorgesehen; d.h. die Binder sollten im Montagezustand am Auflager eine Halterung erhalten. Die Montagefirma, nicht identisch mit der Lieferfirma der Fertigteilbinder, war in diesem Fall nicht informiert über diesen Sachstand. Der Prüfingenieur für Baustatik wurde über den Beginn der Montage nicht informiert, obwohl im Prüfbericht darauf hingewiesen wurde und so nahmen die Dinge ihren Lauf. Der Binder verdrehte sich bei der Montage wegen der fehlenden Halterung und zerbrach am Boden in zwei Teile. | ||
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| Schlaues Gewölbe | ||
| Beim Anbau, nicht prüfpflichtig, hat man zur Arbeitserleichterung die gesamte Baugrube ausgehoben. Ein abschnittsweises Vorgehen, wie es die Regel der Technik vorschreibt, war äußerst hinderlich für den Bauablauf. Es trat an der schwächsten Stelle, beinahe wie im Lehrbuch, ein Geländebruch auf. Die vorhandene Traufwand stürzte teilweise ein. Ein größerer Schaden konnte nur durch die sprichwörtliche Schlauheit des Materials vermieden werden. Es trat im gut gemauerten Bruchsteinmauerwerk eine Gewölbewirkung auf, die einen völligen Einsturz verhinderte. | ||
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| Rost vorprogrammiert | ||
| Dieses Bild dokumentiert einen Sachverhalt, der fast bei jedem prüfpflichtigen Bauvorhaben durch den Prüfingenieur für Baustatik beanstandet wird. Aus Bequemlichkeit oder aus Kostengründen wird bei der Befestigung und Sicherung der Deckenrandschalung gespart, sie wird unmittelbar an der relativ stabilen Stahlbetonbewehrung befestigt. Somit ist zwischen der senkrechten Bügelbewehrung und Schalung keine Zwischenraum für den Beton, die geforderte Betondeckung ist nicht eingehalten. Durch spätere Korrosion (Rostbildung) wegen fehlender Betondeckung wird der Betonstahl zerstört und die Tragfähigkeit der Konstruktion ist nicht mehr gewährleistet. Die unabhängige Überwachung durch den Prüfingenieur für Baustatik ist unbedingt erforderlich, um aufwendige Sanierungen aufgrund nachlässiger Umsetzung der Planvorgaben auf der Baustelle zu vermeiden. | ||
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| Erste Hilfe nach Einsturz | ||
| Ursache des Einsturzes der Wand war wiederum die unsachgemäße Ausführung von Unterfangungsarbeiten an einem bestehenden Haus. Der tiefer gegründete Neubau war von der bautechnischen Prüfung befreit. Da der Geländebruch ohne Vorankündigung erfolgt; d.h. schlagartig einsetzt, war Soforthilfe durch die ausführende Firma erforderlich. Wie man dem Bild entnehmen kann, erfolgte die provisorische Sicherung mehr als unzureichend. Die vorhandene Abstützung ist vielleicht ausreichend für die Sicherung der Folie, aber nicht für die Sicherung der Giebelwand. Der Kreis schließt sich, unzureichende Sachkunde bei Unterfangungen ist verbunden mit unzureichenden Kenntnissen im Bereich der Sicherungsmaßnahmen im Schadensfall. Der billigste Anbieter führt nicht immer zu den niedrigsten Herstellungskosten. Bei Unterfangungen sind sachkundige Unternehmen mit entsprechenden Referenzen erforderlich. | ||
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| mehrfach unterschätzt | ||
| Bei einer für 12 to-LKW ausgelegten Hebebühne haben bei den Probeläufen zwei Druckstäbe versagt. Im Bild sieht man deutlich den Knick im Diagonalstab in Höhe des Schildes vom Laternenmast. Die Festigkeitsberechnung der Fachfirma war vor Herstellung der Anlage nicht überprüft worden. Die nachträgliche Prüfung dieser Berechnung hat aufgezeigt, daß die Druckkräfte überhaupt nicht ermittelt waren, obwohl sie wegen den ungünstigen hydraulischen Antriebsverhältnisse eine Größe von 2250 KN erreichten. Rechtzeitige bautechnische Prüfung hätte einen Schaden in Höhe von € 400.000.- verhindert. Das statische System kann durch anklicken aufgerufen werden ...hier | ||
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| mehrfach unterschätzt | ||
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